Impressum von ZIM
ZIM-Zeitarbeit und Industriemontage
Geschäftsführer Dieter Uken
Schirumer Straße 4a
26632 Ihlow
Fon: +49 (0) 4943 408583
Mobil: 0170 273 4212
Fax: +49 (0) 4943 408584
Email: kontakt@zim-zeitarbeit.com
U.-St.-Ident-Nr.: DE 243349945
Steuer-Nr.: Auf Anfrage
Haftungshinweis:
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Aktualisiert 20.07.2016
Allgemeine Geschäftsbedingung
1. Behördliche Genehmigung
Die Firma ZIM Zeitarbeit besitzt die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, ausgestellt durch die Regionaldirektion Niedersachsen der Bundesagentur für Arbeit.
2. Rechtsstellung der Mitarbeiter (w/m/*) von der ZIM Zeitarbeit
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen Mitarbeitern von der Firma
ZIM Zeitarbeit und Kunden begründet.
Während des Einsatzes unterliegen Mitarbeiter von der Firma
ZIM Zeitarbeit den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.
Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen der ZIM Zeitarbeit und dem Kunden vereinbart werden.
3. Auswahl der Mitarbeiter (w/m/*) von der ZIM Zeitarbeit
Die ZIM Zeitarbeit stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter von ZIM Zeitarbeit zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Kunde innerhalb der ersten sechs Stunden nach Arbeitsaufnahme der Mitarbeiter von ZIM Zeitarbeit meldet, werden bis zu sechs Arbeitsstunden nicht berechnet.
Die ZIM Zeitarbeit kann auch während des laufenden Einsatzes Mitarbeiter (w/m/*) von der ZIM Zeitarbeit gegen andere, in gleicher Weise geeignete Mitarbeiter (w/m/*) von der ZIM Zeitarbeit austauschen, sofern hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht verletzt werden.
4. Einsatz der Mitarbeiter (w/m/*) von der ZIM Zeitarbeit
Der Kunde setzt Mitarbeiter von der ZIM Zeitarbeit ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Mitarbeiter von der ZIM Zeitarbeit nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen.
Außerdem setzt der Kunde Mitarbeiter von der ZIM Zeitarbeit nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt der ZIM Zeitarbeit insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. Der Kunde zahlt Mitarbeitern von der ZIM Zeitarbeit keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.
5. Allgemeine Pflichten von der ZIM Zeitarbeit
Die ZIM Zeitarbeit verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und Lohnsteuer rechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.
6. Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde hält beim Einsatz von Mitarbeitern (w/m/*) von der ZIM Zeitarbeit die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein. Hierzu ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Kunde macht die Mitarbeiter von der ZIM Zeitarbeit vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungs Vorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung.
Der Kunde gestattet der ZIM Zeitarbeit nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort der Mitarbeiter von der ZIM Zeitarbeit, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen.
Bei einem Arbeitsunfall von Mitarbeitern von der ZIM Zeitarbeit ist die ZIM Zeitarbeit unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann.
Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird der Kunde Sorge tragen. Darüber hinaus gibt der Kunde der ZIM Zeitarbeit die außergewöhnlichen Gründe für die Mehrarbeit unverzüglich bekannt.
7. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen
Für Mitarbeiter von der ZIM Zeitarbeit finden die zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (IGZ) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge sowie diverse Betriebsvereinbarungen Anwendung. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der Mitarbeiter von der ZIM Zeitarbeit abgesichert.
8. Abrechnung
Der Kunde verpflichtet sich, wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter die geleisteten Arbeitsstunden auf dem Formular `Stundennachweis‘ prüfen und durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen zu lassen.
Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die Mitarbeiter (w/m/*) von der ZIM Zeitarbeit stattdessen zur Bestätigung berechtigt.
Der Rechnungsbetrag ist fällig vierzehn Tage ab Rechnungsdatum. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Grund der vorgelegten Stundennachweise. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontzinssatz der Europäischen Zentralbank (Basiszins), mindestens jedoch 5%. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der ZIM Zeitarbeit.
Für Einsätze außerhalb der Gemeindegrenzen werden die anfallenden Fahrtkosten berechnet. In diesen Fällen kann eine Auslösung innerhalb der gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Bestimmungen vereinbart werden.
Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter von der ZIM Zeitarbeit beim Kunden entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.
Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht,- Nacht, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit Zuschlägen berechnet, deren Höhe gesondert vereinbart werden.
9. Ausfall von Mitarbeitern (w/m/*) von der ZIM Zeitarbeit
Bei höherer Gewalt treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens der ZIM Zeitarbeit erschwert oder gefährdet wird, behält die ZIM Zeitarbeit sich vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
10. Haftung
Die ZIM Zeitarbeit haftet bezüglich der überlassenen Mitarbeiter (w/m/*) nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit.
Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet die ZIM Zeitarbeit nicht.
11. Übernahme/Vermittlung
Bei Übernahme/Vermittlung eines Mitarbeiters (w/m/*) von der ZIM Zeitarbeit oder nachgewiesenen Bewerbers berechnet die ZIM Zeitarbeit unabhängig davon, ob und wie lange es zur Überlassung gekommen ist, eine Vermittlungsprovision in Höhe eines Brutto Monatsgehaltes. Eine Übernahme ist frühsten nach 12 Monaten oder nach Absprache mit der ZIM Zeitarbeit möglich.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der zuständigen Niederlassung von der ZIM Zeitarbeit. Als Gerichtsstand wird Aurich vereinbart.
13. Anpassungsklausel
Die ZIM Zeitarbeit behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen.
Die ZIM Zeitarbeit behält sich eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Entgelterhöhungen eintreten, wenn Mitarbeiter (w/m/*) von der ZIM Zeitarbeit gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die die ZIM Zeitarbeit nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.
14. Sonstiges
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt.
15. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die ZIM Zeitarbeit.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
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